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AnwaltsVerband Baden-Württemberg
im Deutschen AnwaltVerein e.V.
Darstellung der drei Löwen des Baden-Württembergischen Wappens

Informationspflichten für Rechtsanwälte

 

Um unerwünschte Telefonwerbung, sogenannte "cold calls", einzudämmen, haben die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern einen Gesetzentwurf sowie verschiedene Änderungsanträge zu Neufassungen des UWG (§§ 7, 20), Fernabsatzrechts (§ 312b1 BGB - neu), des RDG (§§ 14, 15a - neu) und der BRAO (§ 43d - neu) in den Bundesrat eingebracht. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat unserem Verband Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
 

- Die Stellungnahme des Anwaltsverbandes vom 7.04.2011

Der Anwaltsverband hält die beabsichtigte Einführung von Informationspflichten für alle Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen aus Fernabsatzverträgen erbringen (§ 15a RDG-E i.V.m. § 43d BRAO-E), für unnötig. Die pauschale Behauptung im Änderungsantrag 3, Rechtsanwälte würden in großem Stil unseriöse Fernabsatzunternehmen unterstützen, wird durch keinerlei belastbares Material belegt. In der Antragsbegründung ist schließlich nur die Rede von einzelnen Anwälten. Der Verband verwehrt sich gegen weiteren Bürokratieaufbau und Sonderregeln allein im Fernabsatzrecht, die zu unseriösem Handeln entschlossene Unternehmer ohnehin nicht abschrecken würden. Die bisher bestehenden rechtlichen Regelungen (Beweislastverteilung, Widerrufsmöglichkeit, strafrechtliche Sanktionen) seien ausreichend. Berufsrechtliche Regelungen in der BRAO sind auch nicht geeignet, zur Unterbindung des beanstandeten Verhaltens von unseriösen Fernabsatzunternehmen beizutragen, da Verstöße eines Anwalts gegen Berufspflichten nicht zwangsläufig zivilrechtliche Auswirkungen haben.   

 

- Den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung vom 16.09.2010 (Ds. 557/10) des Landes Nordrhein-Westfalen finden sie hier.

Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung unerwünschten Telefonmarketings (zuletzt mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, das am 4.08.2009 in Kraft getreten ist) seien nicht zufriedenstellend. Zahlreiche Unternehmen würden die Neuregelungen nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen und der Bundesnetzagentur nicht beachten. Es gäbe weiterhin zu viele "cold calls" und untergeschobene Verträge. Durch Änderungen im UWG (§ 7 Absatz 4 -neu) sollen am Telefon geschlossene Verträge zukünftig nur noch wirksam zustande kommen, wenn der Verbraucher den Vertrag nachträglich in Textform innerhalb von 2 Wochen bestätigt. Außerdem soll ein Unternehmen die Beweislast dafür tragen, dass ein Verbraucher in einen Werbeanruf zuvor ausdrücklich in Textform nach § 126b BGB eingewilligt hat (§ 7 Absatz 2 Nr. 2 UWG neu).

 

- Änderungsantrag 1 von Bayern und Nordrhein-Westfalen zu § 312b1 - neu - BGB

Unerlaubte Telefonwerbung soll nicht nur mit Hilfe des Wettbewerbsrechts, sondern auch mit vertragsrechtlichen Instrumenten bekämpft werden. Daher soll die Wirksamkeit telefonischer Vertragsabschlüsse zwischen Verbraucher und Unternehmen an eine formbedürftige Bestätigung des Verbrauchers binnen 2 Wochen gebunden werden, § 312b1 BGB neu. Im Fokus stehen z. B. die Eintragung des Verbrauchers in Listen zur Teilnahme an Gewinnspielen gegen Entgelt.
Das bei Fernabsatzgeschäften bestehende Widerrufsrecht nach § 355 BGB würde keinen ausreichenden Schutz bieten, weil Unternehmen behaupten würden, den Widerruf nicht erhalten zu haben. Die Vebraucher würden durch Täuschung, Druck und Einschüchterung zu unrechtmäßigen Zahlungen veranlasst werden. 
Auch Vertragsänderungsgespräche im Rahmen von bereits bestehenden Geschäftsverbindungen (etwa im Telekommunikations- oder Energielieferungsbereich) sollen erschwert werden.
Solange eine Vertragsbestätigung nicht vorlliegt, soll der Vertrag schwebend unwirksam sein.
Außerdem soll der Unternehmer auch hier das vorherige Einverständnis des Verbrauchers mit dem Werbeanruf nachweisen. Damit sollen Gewinnnachrichten auf einem Anrufbeantworter unterbunden werden, die den Verbraucher zum Rückruf veranlassen, bei dem ihm dann unerwartet Waren zum Kauf angeboten werden. 
 

- Änderungsantrag 1a von Bayern und Nordrhein-Westfalen zu § 20 UWG

Auch die unerbetene Werbung mit automatischen Anrufmaschinen soll zukünftig mit Ordnungsstrafe bedroht werden. Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen ist der Einsatz solcher Techniken unzulässig. Die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur, wie Abschaltung von Rufnummern oder ein Verbot der Rechnungslegung und des Inkassos (§67 TKG), seien nicht ausreichend, wie die hohe Zahl an Beschwerden belege.
   

- Änderungsantrag 2 von Bayern und Nordrhein-Westfalen zu § 14 RDG und § 15a - neu - RDG

Durch Änderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sollen rechtsmissbräuchliche Inkassodienstleistungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Fernabsatzgeschäften erschwert werden. Sie würden eine tragende Rolle bei unseriösen Geschäftsmodellen spielen, die auf unzulässigen Werbeanrufen, untergeschobenen Verträgen oder intransparent gestalteten Internetseiten basieren.
Zu diesem Zweck sollen in einem neu geschaffenen § 15a RDG-E Informationspflichten, u. a. über die Identität und ladungsfähige Anschrift des Unternehmens oder das Einverständnis des Verbrauchers in den Werbeanruf und den Vertragsabschluss bzw. dessen Widerruf, nach einem Widerspruch des Verbrauchers auferlegt werden. Wenn Inkassounternehmen den Informationspflichten beharrlich nicht nachkommen, soll nach § 14 Nummer 3 RDG der Widerruf der Registrierung möglich sein.
Um Umgehungsmöglichkeiten durch eine Übertragung des Inkassos auf mehrere Inkassodienstleister, die auf unterschiedlichen Eskalationsstufen vorgehen, zu verhindern, soll es ausreichend sein, wenn der Verbraucher nur einmal der geltend gemachten Forderung widerspricht.
  

- Änderungsantrag 3 von Bayern und Nordrhein-Westfalen zu § 43d - neu - BRAO

Die in § 15a RDG-E (vgl. Änderungsantrag 2) enthaltenen Informationspflichten sollen auf Rechtsanwälte ausgedehnt werden, die Inkassodienstleistungen erbringen, welche auf einem Fernabsatzgeschäft (§ 312b BGB) basieren. Dazu soll in die BRAO ein neuer Paragraf 43d eingefügt werden. Ein Bedarf hierfür würde bestehen, weil einzelne Anwälte in großem Umfang den Forderungseinzug für unseriöse Unternehmen vornehmen und damit zu massiven Schädigungen beitragen würden.  


   

 

 

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3. November 2020 - Stellungnahme zum Cybersicherheitsgesetz BW

22. September 2020 - Stellungnahme zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes BW

7. Juli 2020 - Stellungnahme zum Gesetzentwurfs des Kabinetts zum inklusiven Wahlrecht

1. Juli 2020 - Stellungnahme zum Gesetzentwurf der SPD- und FDP- Landtagsfraktionen zum inklusiven Wahlrecht

12. Juni 2020- Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie der FDP/DVP

20. April 2020 - Stellungnahme zur Umsetzung der EU-RL 2016/680 und Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften

4. Juli 2019 - Stellungnahme zur Änderung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes und Landesverfassungsschutzgesetzes BW

13. März 2019 -Stellungnahme zum Verhältnis Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch im Wettbewerbsrecht

11. Dezember 2018 - Stellungnahme zur Juristenausbildungs- und Prüfungsverordnung (JAPrO BW) 

14. September 2018- Stellungnahme zum Datenschutz BW im Bereich der Justiz

7. September 2018 - Stellungnahme zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVSG BW) u. a.

31. Januar 2018- Stellungnahme zur Neufassung des Landesdatenschutzgesetzes BW

12. Januar 2018- Stellungnahme zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes BW

16. Oktober 2017 - Stellungnahme zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes BW

25. September 2017 -Stellungnahme zur Anerkennung von Gütestellen nach § 794 ZPO

16. August 2017 - Stellungnahme zur Änderung des Naturschutzgesetzes BW

14. August 2017 - Stellungnahme zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes BW und AG zum Artikel-10-GG

8. August 2017 - Stellungnahme zur Novelle des Polizeigesetzes BW (u. a. Videoüberwachung, Spähsoftware, Sprengmittel, Alkoholverkaufsverbot)

7. Juli 2017 -Stellungnahme zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen BW

31. März 2017 - Stellungnahmezum Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes

2. März 2017 -Stellungnahme anlässlich des Gesetzentwurfs zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit (Verschleierungsverbot)

13. Dezember 2016 - Stellungnahme zur Verordnung zur psychosozialen Prozeßbegleitung in Strafverfahren

14. September 2016 - Stellungnahme zur Änderung des Polizeigesetzes - Einsatz von Bodycams

9. September 2016 - Stellungnahme zum Ausführungsgesetz des Landes Baden-Württemberg zur psychosozialen Prozeßbegleitung

8. April 2016 - Stellungnahme zur Änderung des Polizeigesetzes - Einsatz von Bodycams

21. Januar 2016 - Stellungnahme zum Gesetzentwurf für Bürgerbeauftragten

 

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