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AnwaltsVerband Baden-Württemberg
im Deutschen AnwaltVerein e.V.
Darstellung der drei Löwen des Baden-Württembergischen Wappens

Baden-württembergisches Hinterlegungsgesetz

  • Stellungnahme des Anwaltsverbands vom 19. August 2013

    Der Anwaltsverband kritisiert vor allem den Wegfall der Verzinsungspflicht, weil er die Verzinsung von hinterlegtem Geld - auch wenn sie nicht üppig bemessen sein muss - für ein zwingendes Gebot der staatlichen Rechtsgewährung hält. Gläubiger, die um die Berechtigung zum Empfang des hinterlegten Geldes möglicherweise jahrelang vor den Gerichten kämpfen müssen, sollen dadurch keinen all zu großen finanziellen Nachteil haben, indem das hinterlegte Geld inflationsbedingt immer weniger wert wird.

    Die Verwaltung der hinterlegten Beträge ermöglicht dem Land das Einsparen eigener Kreditaufwände, so dass in die sachgerechte Diskussion um die Verzinsungspflicht nicht nur die vermeintliche Zahlungsbelastung, sondern auch die erzielten Einnahmen/Einsparungen gehören.

    Bei den übrigen geplanten Änderungen spricht sich der Anwaltsverband vor allem für eine unbürokratische bürgerfreundliche Ausgestaltung aus.

  • Gesetzentwurf des Ministerrats 2013

    Das Land beabsichtigt, die bisherige Verzinsung von bei den Amtsgerichten hinterlegtem Geld (Beträge über 10.000 Euro) gänzlich abzuschaffen. Dies soll dem Land 360 000 Euro Zinszahlungen jährlich einsparen.

    Rechtspfleger sollen zukünftig nicht ausschließlich für Hinterlegungsangelegenheiten zuständig sein, sondern es sollen auch andere Personen damit betraut werden dürfen.

    Die örtliche Zuständigkeit der Amtsgerichte in Hinterlegungssachen soll ebenfalls teilweise verändert werden.
     
     
  • In den Landtag eingebrachter Gesetzentwurf vom 23.03.2010

    Die Landesregierung hat die Anregungen des Verbandes hinsichtlich einer Verbesserung der Eigentums- und Verzinsungssituation bei gesetzlichen Zahlungsmitteln nicht berücksichtigt. So werden erst Beträge ab 10 000 Euro mit lediglich 1 Prozent verzinst.

     
  • Stellungnahme des Anwaltverbandes vom 19.10.2009 zum Entwurf des Hinterlegungsgesetzes (pdf-Datei, 93 kB)

    Im Rahmen der Verbändeanhörung erstellte Stellungsnahme. Der Verband fordert die Verhinderung einer Rechtszersplitterung und konvergierender Regelungen im Verhältnis zum Öffentlichen Recht, z. B. bei Verjährungsfragen. Er verweist auf die treuhandähnliche Stellung des Staates und die damit einhergehenden Eigentums- und Verzinsungsfragen bei der Hinterlegung von gesetzlichen Zahlungsmitteln.

  • Gesetzentwurf der Landesregierung
    "Gesetz zur Einführung eines Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften" (pdf-Datei, 71 kB)

    Anlässlich des Wechsels von der Bundes- zur Landesgesetzgebungs-kompetenz im Jahr 2007 ist mit dem Entwurf des Justizministeriums aus dem Jahre 2008 eine Neufassung der seit 1937 bestehenden Bundes-hinterlegungsordnung beabsichtigt, die zum 01.10.2010 außer Kraft gesetzt wird. Das Landesvorhaben orientiert sich an einem mit den anderen Bundesländern abgestimmten Entwurf, wobei je nach Bundesland mit teilweisen Abweichungen zu rechnen ist, z. B. bei der Verzinsungsfrage.




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Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben

Stellungnahme vom 10.02.2011 zur Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsverordnung (JAPrO)  

Stellungnahme vom 15.12.2010 zum Gesetz zur Änderung von § 522 ZPO

Stellungnahme zur Lockerung des Bezirksschutzes bei Gerichtsvollziehern (20.09.2010)

Stellungnahme zum Mediationsgesetz (17.09.2010)

erforderliche Änderung des Polizeigesetzes (11.03.2010)

Neues Hinterlegungsgesetz auf Landesebene (19.10.2009)

Digitalisierung und Konzentration der Grundbuchämter (22.10.2008)

Versammlungsgesetz (15.10.2008)

Juristenausbildung (14.05.2008)

Landesjustizkostengesetz/
Privatunternehmen
(06.05.2008)

Landesrichtergesetz (31.07.2007)

Straftäterunterbringungsgesetz/
nachträgliche Sicherungs-verwahrung (10.01.2001)

Große Justizreform 1999/2000

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