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AnwaltsVerband Baden-Württemberg
im Deutschen AnwaltVerein e.V.
Darstellung der drei Löwen des Baden-Württembergischen Wappens

Gesellschaftspolitische Matinee 2018 - Videoüberwachung

Kurz vor Pfingsten richtete der Anwaltsverband Baden-Württemberg seine sechste Gesellschaftspolitische Matinee in Stuttgart aus. Der Einladung waren zahlreiche Gäste aus der Politik, der Wirtschaft, der Justiz und von anderen Verbänden gefolgt. Die Teilnehmer konnten eine spannende Debatte zum aktuellen Stand der Technik und den rechtlichen Möglichkeiten der Videoüberwachung verfolgen.

links: Verbandspräsident RA Prof. Dr. Kothe bei der Begrüßung, rechts: SWR-TV-Moderator Saunders
auf dem Podium v.l.n.r.: Moderator Saunders, Landespolizeipräsident Klotter, RAin Schmid, Landesdatenschutzbeauftragter Dr. Brink, Sicherheitsexperte Kerl
Moderator Michael Saunders und Landespolizeipräsident Gerhard Klotter im Gespräch
links: der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink sowie rechts: Hauke Kerl von der MySicherheit Technology GmbH aus Karlsruhe
Medienrechtlerin Renate Schmid aus Köln kommt zu Wort

v.l.n.r: Mediensprecher des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hensinger, LAG-Präsident Dr. Natter und Vizepräsident des LAG BW Augenschein mit AVBW-Präsident Prof. Kothe und AVBW-Vizepräsident RA Heyder

AVBW-Geschäftsführerin Eisenmann mit Wirtschaftsjunior Wolter-Roessler, der Vorsitzenden der Vereinigung Liberale Juristen BW Assmann sowie dem Landespolizeipräsidenten Klotter
aus dem Jurtizministerium BW RiVG Benjamin Singer und Dr. Beate Linkenheil (Abteilungsleiterin) mit RA Nico Weinmann MdL (FDP) und RAin Stefanie Assmann

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Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des Anwaltsverbandes Baden-Württemberg, RA Prof. Dr. Peter Kothe, erläuterte der SWR-Moderator Michael Saunders das Phänomen der Allgegenwärtigkeit von Videoaufzeichnungen, z. B. an Tankstellen, bei Geldautomaten, in Einkaufszentren oder im Öffentlichen Nahverkehr. Er erwähnte die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Beweisverwertbarkeit von Videoaufzeichnungen eines Verkehrsunfalls durch sog. Dashcams. Es stellten sich Fragen nach einer nur Scheinsicherheit sowie der Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

Der Technische Leiter der MySicherheit Technology GmbH aus Karlsruhe, Hauke Kerl, schilderte, dass seine Branche im Bereich Videoüberwachung in den letzten Jahren um 10% gewachsen sei. Er betreue hauptsächlich Industriekunden, die ihre Produktionsstätten absichern wollten. Aber auch viele Versicherungen verlangten solche Sicherheitsmaßnahmen in ihren Regelwerken.

Der Landespolizeipräsident BW, Gerhard Klotter, sagte, im Augenblick gebe es eine Videoüberwachung nur am Bahnhofsvorplatz in Mannheim mit gerade einmal 4 Kameras. Für die sog. intelligente Auswertung fehle derzeit noch geeignete Software.

Die frühere Videoüberwachung in Mannheim (von 2001 bis 2007) wurde abgeschaltet, weil sie die Kriminalität tatsächlich reduziert - und dabei nicht verlagert - habe, so dass kein Kriminalitätsbrennpunkt mehr vorlag.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink ergänzte, dass seine Behörde inzwischen auch deutlich differenzierter urteile. Der Umstand, dass Jugendlich peinliche Bilder von sich im Internet als beschämend empfünden, zeige, dass auch sie die Grenzüberschreitung erkennen würden.

Die Medienrechtlerin RAin Renate Schmid aus Köln widersprach dieser Einschätzung. Die vielen Nachbarschaftsstreitigkeiten, die in der Installation von Videokameras endeten, würden eher nahelegen, dass es einem Großteil der Bevölkerung nicht klar sei, dass damit leicht Persönlichkeitsrechte verletzt würden. Viele Leute wüssten gerade nicht, was sie dürfen und was nicht.

Darüberhinaus kritisierte sie den neuen § 4 BDSG, der öffentlichen Stellen an hochfrequentierten Plätzen ein berechtigtes Interesse einräume. Die verwendeten Rechtsbegriffe, wie "hochfrequentiert" oder "gefährlicher Ort", seien zu ungenau. Das Gesetz sehe zwar eine nachträgliche Benachrichtigungspflicht Betroffener vor, sie bezweifle aber, dass dem immer nachgekommen werde.

Auch die eingangs erwähnte BGH-Entscheidung zu den Dashcams halte sie für unglücklich. Es sei eine Einzelfallentscheidung, die durch nachfolgende Entscheidungen korrigiert werden müsse. Die Art und Weise der geforderten Interessenabwägung sei hier unsauber erfolgt.

Herr Kerl erklärte, dass eine live-Verpixelung von Personen bei den dashcams derzeit nicht möglich sei, weil die Fahrzeuge mit zu hoher Geschwindigkeit fahren würden. Das Anfertigen nur selektiver Aufnahmen sei ebenfalls schwierig, weil man nicht Löschen,ndern nur Überschreiben könne. Bei verschlüsselten daten sei dies aber schwierig.

Dr. Brink wies darauf hin, dass auch sichergestellt sein müsse, dass ein Autofahrer sich nicht selbst belaste. Solche Daten müssten beispielsweise in eine vor dem Zugriff der Strafverfolgung geschützte Blackbox geleitet werden.

Herr Klotter räumte ein, dass die Polizei es vielmehr mit privaten datendammlungen zu tun habe, deren Speicherung allein schon recht kostenträchtig sei.

Mit den seit 2017 testweise eingesetzten Bodycams habe man aber gute Erfahrungen gemacht. Sie würden tatsächlich deeskalierend wirken und die Polizeibeamten schützen. Lediglich bei unter Drogeneinfluß stehenden oder emotional stark aufgeregten Personen würden sie nicht helfen.

Dr. Brink ergänzte, dass die Polizei durch die neuen technischen Möglichkeiten auch unter Druck gerate, weil die Erwartungshaltung der Bürger steige.

Rechtsanwältin Schmid sprach das Pilotprojekt zur Gesichtserkennung am Bahnhof "Südkreuz" in Berlin an. Zwar hätten sich 300 Freiwillige gemeldet, aber es würde eine Vielzahl unbeteiligter Passanten erfasst. Es würden ständig neue Tools eingesetzt, die den Bürger belasteten, etwa wenn ein System eine Fehlwarnung auslöst, weil es z. B. ein an und für sich harmloses Straßentheater mit starken Aktionen erfasst habe. Unbescholtene könnten so schnell in eine Rasterfahndung geraten.

Datenschützer Dr. Brink antwortete, dass es genau ein zentrales Anliegen sei, dass es nicht zu angepasstem Verhalten von Randgruppen käme. Das Bundesverfassungsgericht wollte 1983 mit seinem Volkszählungsurteil genau diese Verhaltensfreiheit schützen. Eine Kontrollfrage wäre die nach der Überwachungsgesamtrechnung.

Herr Kerl erklärte, dass die Gesichtserkennungssoftware in China derzeit am weitesten fortgeschritten sei. Dort würden die vier größten Hersteller von Überwachungskameras sitzen. Die Anwendungen seien aber nicht so einfach auf den europäischen Markt übertragbar, weil in China nur eine 75-%ige Übereinstimmung gefordert wäre und asiatische Gesichter anders aussehen würden als europäische.

Herr Klotter stimmte mit ihm überein, dass man hier wohl eigene Programmierungen vornehmen müsste und dass es wahrscheinlicher sei, dass in Zukunft statt biometrischer Daten verhaltensbasierte, wie bestimmte Bewegungen, favorisiert würden. Zwar werde an bundesweiten Datenbanken beim BKA gearbeitet, noch sei en aber die länderübergreifenden unterschiedlichen Strukturen schwierig.


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