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AnwaltsVerband Baden-Württemberg
im Deutschen AnwaltVerein e.V.
Darstellung der drei Löwen des Baden-Württembergischen Wappens

Landesverfassungsbeschwerde

  • In seiner Stellungnahme vom 6. Juni 2012 begrüßt der Anwaltsverband die Einführung einer Landesverfassungsbeschwerde vor dem Staatsgerichtshof in Stuttgart. Er hält die angestrebte Aktivierung der grundrechtlichen Substanz aus der Landesverfassung für wünschenswert und sinnvoll. Er teilt die Auffassung, wonach der Erweiterung der grundrechtsrelevanten Handlungsspielräume der Länder - z. B. aufgrund der Förderalismusreform 2006 - eine entsprechende Stärkung des landesinternen Grundrechtsschutzes folgen sollte. 

    Für das Verhältnis der Bundesverfassungsbeschwerde zur Landesverfassungsbeschwerde schlägt der Verband eine praxisnähere Modifizierung des bisher geplanten Subsidiaritätsverhältnisses vor. Außerdem setzt er sich für eine Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist von einem auf zwei Monate, eine gerichtliche Beiziehung von Akten und ein fristhemmendes PKH-Bewilligungsverfahren ein.

    Die ausführliche Stellungnahme vom 6. Juni 2012 können Sie hier einsehen.

  • Mit dem Gesetzentwurf des baden-württembergischen Staatsministeriums soll durch Änderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof (neue §§ 55 bis 59 StGHG) die Möglichkeit der Erhebung einer Landesverfassungsbeschwerde - die es in anderen Bundesländern bereits gibt - neu eingeführt werden.

    Mit dem neuen Rechtsbehelf soll zum Einen der Schutz der Landesgrundrechte verbessert werden. Zum Anderen soll eine überfällige Konsequenz aus der Staatlichkeit Baden-Württembergs gezogen werden, indem die Korrektur grundrechtswidrigen Staatshandelns im Wege einer Verfassungsbeschwerde nicht mehr an das Bundesverfassungsgericht in ausgelagert wird, sondern „vor Ort“ im Land erfolgen kann.

    Die Landesverfassungsbeschwerde folgt dem grundgesetzlichen Modell eines subjektiven Rechtsbehelfs, der nach Rechtswegerschöpfung zur Aufhebung grundrechtswidriger Akte der Landesstaatsgewalt führt.

    Außerdem wird für Fälle unangemessener Dauer eines Verfahrens vor dem Staatsgerichtshof eine Verzögerungsbeschwerde (neuer § 61 StGHG) eingefügt und es werden einzelne Vorschriften des Staatsgerichtshofgesetzes an neuere Entwicklungen (zum Beispiel Institut der Lebenspartnerschaft) angepasst. Das Inkrafttreten ist zum 1.04.2013 geplant.

    Ausgehend von den Erfahrungen anderer Länder wird mit einem Eingang von bis zu 150 Verfassungsbeschwerden pro Jahr (sowie weiteren Eingaben) gerechnet. Das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof ist gerichtskostenfrei. Nach vorherigem Hinweis kann (bei einer Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig oder offensichtlich unbegründet) eine Gebühr von bis zu 2.000 Euro auferlegt werden.

    Lesen Sie dazu auch folgende Pressemitteilung vom 17.04.2012: http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/menu/1276134/index.html

    Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

  • Ausführlichere Informationen zum Staatsgerichtshof können Sie unter
    http://www.baden-wuerttemberg.de/staatsgerichtshof/index.html einsehen.

 


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3. November 2020 - Stellungnahme zum Cybersicherheitsgesetz BW

22. September 2020 - Stellungnahme zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes BW

7. Juli 2020 - Stellungnahme zum Gesetzentwurfs des Kabinetts zum inklusiven Wahlrecht

1. Juli 2020 - Stellungnahme zum Gesetzentwurf der SPD- und FDP- Landtagsfraktionen zum inklusiven Wahlrecht

12. Juni 2020- Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie der FDP/DVP

20. April 2020 - Stellungnahme zur Umsetzung der EU-RL 2016/680 und Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften

4. Juli 2019 - Stellungnahme zur Änderung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes und Landesverfassungsschutzgesetzes BW

13. März 2019 -Stellungnahme zum Verhältnis Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch im Wettbewerbsrecht

11. Dezember 2018 - Stellungnahme zur Juristenausbildungs- und Prüfungsverordnung (JAPrO BW) 

14. September 2018- Stellungnahme zum Datenschutz BW im Bereich der Justiz

7. September 2018 - Stellungnahme zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVSG BW) u. a.

31. Januar 2018- Stellungnahme zur Neufassung des Landesdatenschutzgesetzes BW

12. Januar 2018- Stellungnahme zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes BW

16. Oktober 2017 - Stellungnahme zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes BW

25. September 2017 -Stellungnahme zur Anerkennung von Gütestellen nach § 794 ZPO

16. August 2017 - Stellungnahme zur Änderung des Naturschutzgesetzes BW

14. August 2017 - Stellungnahme zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes BW und AG zum Artikel-10-GG

8. August 2017 - Stellungnahme zur Novelle des Polizeigesetzes BW (u. a. Videoüberwachung, Spähsoftware, Sprengmittel, Alkoholverkaufsverbot)

7. Juli 2017 -Stellungnahme zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen BW

31. März 2017 - Stellungnahmezum Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes

2. März 2017 -Stellungnahme anlässlich des Gesetzentwurfs zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit (Verschleierungsverbot)

13. Dezember 2016 - Stellungnahme zur Verordnung zur psychosozialen Prozeßbegleitung in Strafverfahren

14. September 2016 - Stellungnahme zur Änderung des Polizeigesetzes - Einsatz von Bodycams

9. September 2016 - Stellungnahme zum Ausführungsgesetz des Landes Baden-Württemberg zur psychosozialen Prozeßbegleitung

8. April 2016 - Stellungnahme zur Änderung des Polizeigesetzes - Einsatz von Bodycams

21. Januar 2016 - Stellungnahme zum Gesetzentwurf für Bürgerbeauftragten

 

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