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AnwaltsVerband Baden-Württemberg
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Darstellung der drei Löwen des Baden-Württembergischen Wappens

Gespräch mit dem Justizminister

v.l.n.r.: Verbandspräsident Prof. Dr. Kothe, Amtschefin Limperg, Justizminister Stickelberger

 

8. August 2011 Gespräch mit dem neuen Justizminister Rainer Stickelberger

 

 

Nach dem Regierungswechsel Ende März 2011 von CDU/FDP zu Rot/Grün hatte der Präsident des Anwaltsverbandes Baden-Württemberg, Prof. Dr. Peter Kothe, am 8. August 2011 Gelegenheit, mit dem neuen Justizminister Rainer Stickelberger und der neuen Ministerialdirektorin, Frau Bettina Limperg, rechts- und berufspolitische Anliegen zu besprechen.

Zum Thema Zweiteilung des Berufsgeheimnisträgerschutzes in § 9a des Landespolizeigesetzes erwiderte Minister Stickelberger, dass seit der Änderung von § 160a StPO zum 1. Februar 2011 die Rechtfertigung für die Zweiteilung in absolut und relativ geschützte Berufsgeheimnisträger auf Landesebene entfallen sei.

Bei der Vorratsdatenspeicherung (§ 23a PolG BW) führte Frau Limperg aus, dass es u. a. darauf ankäme, was sich auf europäischer und bundesrechtlicher Ebene entwickele.

Die Vertreter des Justizministeriums äußerten hinsichtlich der Datenschutzaufsicht über die Anwaltschaft ihre Ansicht, dass die Vorgaben der EU-Richtlinie und der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs vom 9. März 2010 (Az. C-518/07) verlangten, dass die aufsichtsführende Person unabhängig von den Überwachten sein müsse. Es wurde darüber diskutiert, ob die Datenschutzaufsicht durch die RAK oder einen bei ihr angesiedelten Datenschutzbeauftragten ausgeführt werden könne. Prof. Dr. Kothe sagte, es sei jedenfalls wichtig, dass die aufsichtsführende Person über die dem Mandatsgeheimnis unterliegende Anwaltschaft ebenfalls einer Verschwiegenheitspflicht unterfalle. Aus diesem Grund dürften Nichtanwälte keinen Zugriff auf Mandantendaten erhalten.

Der Verbandspräsident führte weiter aus, dass der Vergütungssatz in den von den Anwaltsvereinen betriebenen anwaltlichen Beratungsstellen seit 30 Jahren bei 40,90 Euro/Stunde liege. Er verwies dabei auf eine Handhabung in Thüringen, wonach ein Anwalt in Erfurt bis zu 120,00 Euro/Stunde bekommen könne. Minister Stickelberger sagte, er könne es sich gut vorstellen, den Satz auf 50-60 Euro je angefangene Stunde zu erhöhen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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zum Gespräch mit dem Innenminister Reinhold Gall vom 9. August 2011

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