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AnwaltsVerband Baden-Württemberg
im Deutschen AnwaltVerein e.V.
Darstellung der drei Löwen des Baden-Württembergischen Wappens

11. Parlamentarischer Abend 2019

Am 16. Oktober 2019 lud der Anwaltsverband Baden-Württemberg wieder zahlreiche Gäste aus der Landespolitik, den Ministerien, der Justiz und den justiznahen Berufsorganisationen (u. a. Dolmetscher, Amtsanwälte, Notare, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, zum Parlamentarischen Abend nach Stuttgart ein.

Mehr als 90 Teilnehmer, darunter 15 Landtagsabgeordnete mit einigen Parlamentarischen Beratern und die Vorstände der 25 Anwaltsvereine, der Berufskammern, des Versorgungswerks der Rechtsanwälte, hochrangige Vertreter der Richter und Staatsanwälte sowie der übrigen Freien Berufe, waren der Einladung gefolgt. Die Veranstaltung wurde vom erneut gewählten Präsidenten des Anwaltsverbandes RA Prof. Dr. Peter Kothe eröffnet. Dannach stellten die rechtspolitischen Sprecher der fünf Landtagsfraktionen (RA Jürgen Filius MdL - GRÜNE, RA Arnulf Freiherr von Eyb MdL - CDU, Rüdiger Klos MdL - AFD, Jonas Weber MdL - SPD und RA Nico Weinmann MdL - FDP) ihre aktuellen Sichtweisen vor. Schließlich sprach auch der Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf MdL.

Verbandspräsident RA Prof. Dr. Peter Kothe bei seinen Begrüßungsworten
RA Jürgen Filius MdL (Grüne), rechtspolitischer Fraktionssprecher
RA Arnulf Freiherr von Eyb MdL (CDU), rechtspolitischer Fraktionssprecher
Rüdiger Klos MdL (AfD), rechtspolitischer Fraktionssprecher
Jonas Weber MdL (SPD) vertrat seine Landtagsfraktion
RA Nico Weinmann MdL (FDP), rechtspolitischer Fraktionssprecher
Guido Wolf MdL (CDU), MInister der Justiz und für Europa
RAin Marion Gentges MdL (CDU) mit Thomas Blenke MdL (CDU)
RA Albrecht Luther (Präsident RAK Tübingen), mit RAin Stefanie Assmann (Vorsitzende der Liberalen Juristen BW), RAin Ingrid Hönlinger (Verein "Recht Grün") und RA Prof. Ingo Hauffe (Vizepräsident RAK Stuttgart)
Beate Böhlen (Bürgerbeauftragte des Landes BW), RA Jürgen Filius MdL (Grüne) und RA Prof. Dr. Peter Kothe (Präsident Anwaltsverband BW)
RAuN Dr. Thilo Wagner (Vorstand DAV), Richter Malte Graßhof (Präsident Verfassungsgerichtshof BW), Richterin Cornelia Horz (Präsidentin OLG Stuttgart) und Volker Ellenberger (Präsident Verwaltungsgerichtshof BW)
v. l. n. r.: RA Arnold und RA Simon von Rudloff (Vorstand Freiburger Anwaltverein), RAuN Dr. Thilo Wagner (Ravensburg) und RA Michael Sting (Vorsitzender Anwaltverein im LG-Bezirk Hechingen)

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Zu Beginn begrüßte der Präsident des Anwaltsverbandes RA Prof. Dr. Peter Kothe die Landtagsabgeordneten und Regierungsvertreter, darunter den Minister der Justiz und für Europa BW Guido Wolf MdL und den Stataatssekretär im Innenministerium BW Wilfried Klenk MdL.

Kothe erinnerte an die wichtigen Jubiläen im Jahr 2019, wie 70 Jahre Grundgesetz und 100 Jahre Weimarer Verfassung. Dementsprechend habe sich der Deutsche Anwaltstag im Mai 2019 in Leipzig das Motto gegeben "Rechtsstaat leben".

Der Rechtsstaat sei aber durch den Terror bedroht, und zwar sowohl von Rechts- oder Linksextremen als auch durch islamistische Gruppierungen. Demzufolge habe er Verständnis, wenn das Polizeigesetz BW erneut geändert werden solle. Der Einsatz von Body-Cams auch in Räumen sei vertretbar, aber beim sog. Präventivgewahrsam, der Online-Duchsuchung, weiteren DNA-Analysen oder der Einschränkung von Beweisantragsrechten müsse man vorsichtig sein. Ob jemand dabei eine "Verschleppungsabsicht" habe, sei nur schwer nachzuweisen.

Er beobachte auch eine Verschiebung der Werte. Bei Kritik, Hetze, Hassbotschaften und Lügen verschärfe sich zunehmend der vermeintlich erlaubte Tonfall. Hier müsse die Reichweite der grundrechtlichen Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG beachtet werden. Zwar habe der EuGH am 3.10.2019 entschieden, dass Plattformbetreiber (Host-Provider) beleidigende Meldungen löschen müssten. Dazu im Widerspruch steht aber die Entscheidung des LG Berlin vom 9.9.2019, wonach die Politikerin Künast schlimmste Beschimpfungen ertragen müsse.

Die aktuelle Shell-Jugendstudie 2019 brachte als Ergebnis, dass Jugendliche gerechte Aufstiegschancen sehen würden, aber gleichzeitig glauben, die Regierung müsse sie belügen, weil die Wahrheit keiner aushalten würde. Lösungen seien hier nur über bessere Bildung erreichbar.

Kothe erinnerte an die Bereitschaft der Anwältinnen und Anwälte sich in einem Projekt "Anwälte in Schulen" zu engagieren, um Schülern die Funktionsweise des Rechtsstaats zu erklären. Die Politiker sollten hier endlich entsprechende Beschlüsse fassen.

Weiter mahnte Kothe eine bessere Ausstattung der Justiz mit Personal und Sachmitteln an.

Schließlich setzte er sich für eine Anhebung der Gebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ein. Die letzte Erhöhung sei vor 6 Jahren gewesen und die durchschnittlichen Löhne seien inzwischen um 17% gestiegen. Während im Jahr 2013 noch 70 Mio. Euro für Beratungshilfe ausgegeben worden seien, seien es im Jahr 2017 nur noch 59 Mio. Euro gewesen. Für Prozesskostenhilfe würden 500 Mio. Euro ausgegeben (bei ca. 100 Mio. Euro an Rückflüssen). Würde man den RVG-Gebühren nun um 15% anpassen, würde dies zu höheren Umsatzsteuer-Einnahmen für die Länder führen.

Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion GRÜNE im Landtag BW, RA Jürgen Filius MdL, gratulierte Herrn RA Prof. Kothe zu seiner Wiederwahl. Laut dem Kabinettsbeschluss zum Doppelhaushalt 2020/21 von Anfang Oktober 2019 soll es in der Justiz 387 neue Stellen im Strafvollzug, für Richter, Staatsanwälte und Referendare geben. Auch Filius betrachte die Entwicklungen in den westlichen Demokratien mit Sorge. Während über dem US-Präsidenten Trump ein Amtsenthebungsverfahren wegen der Ukraine-Affäre und Präsidentenwahl 2016 schwebe, ignoriere der britische Premierminister Johnson die Parlamentarier beim Brexit. Die Entscheidung des LG Berlin zur Meinungsfreiheit veranlasse ihn, eine Sprache des Respekts zu fordern. Es gelte die Aussage "erst das Wort, dann die Tat", was verhindert werden müsse.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion RA Arnulf Freiherr von Eyb sagte, erwürde die 8500 Rechtsanwälte in den 25 örtlichen Anwaltsvereinen bei ihrer Forderung nach einer Erhöhung der RVG-Gebühren unterstützen. Rechtsanwälte hätten eine wichtige Filterfunktion. Er unterstütze auch das Projekt "Dem Rechtsstaat ein Gesicht geben", so dass Anwälte sich hier engagieren könnten. Den Bürgern müsse vermittelt werden, dass das Fundament wichtig sei, auch wenn man es nicht sehe. Zu einer guten Bildung gehöre auch eine gute Erziehung.

Der rechtspolitische Sprecher der AFD-Fraktion im Landtag, Rüdiger Klos MdL, betonte, dass Anwälte nach § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung unabhängige Organe der Rechtspflege seien. Sie seien Dienstleister mit hohen ethischen Standards. Richter und Staatsanwälte hätten die gleiche Verantwortung. Er plädiere für Dokumentationen von Hauptverhandlungen. Man solle keine neuen Hemmnisse aufbauen. Es gelte der Beschleunigungsgrundsatz.

Für die SPD-Landtagsfraktion sprach Jonas Weber MdL. Er sagte, er habe Verständnis für viele Bürger. Das Recht werde immer komplexer und sei nur schwer zu verstehen. Leider habe er den Haushaltsentwurf 2020/21 noch nicht zu sehen bekommen. Die SPD würde eine Reform des Polizeirechts unterstützen solange die Grundrechte nicht übermäßig tangiert würden.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion RA Nico Weinmann MdL erinnerte an den "Kalten Krieg" im Jahr 1962 als sowjetische Raketen auf Kuba stationiert wurden. Dies zeige, wie wichtig ein funktionierendes System zwischen "Checks and Balances" für einen Staat ist. Dabei sei die Justiz die Hüterin der Verfassung. Aus den Entwicklungen in der Türkei, Polen und den USA bei der Richterernennung könne man den globalen Kontext ersehen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tucholsky-Zitat "Soldaten sind Mörder" vom 10.10.1995 habe noch sorgsame Abwägungen bei der Meinungsfreiheit gezeigt. Die Entscheidung des LG Berlin von September 2019 hingegen falle doch deutlich liebloser aus. Weinmann befürwortete ein auskömmliches Einkommen der Rechtsanwälte, weil der Zugang zum Recht gewährleistet werden müsse.

Schließlich kam der amtierende Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf MdL zu Wort. Er begrüßte die Vertreter der übrigen Berufsgruppen, wie der Richter und Staatsanwälte, der Amtsanwälte und der Justizvollzugsbeamten. Am Projekt "Anwälte in Schulen" arbeite man. Der Rechtsstaat sei unter Druck, wie man am Verhältnis des derzeitigen englischen Premiers Johnson zum Surpreme Court Urteil in Großbritannien sehen könne. Zum Thema "Legal Tech" sagte Wolf, dass es wichtige Unterstützungsleistungen bieten könne, am Ende aber immer ein Richter in Person entscheiden müsse. Auf der Justizministerkonferenz der Länder im Frühjahr 2019 habe man entschieden, dass Legal Tech eingesetzt werden könne soweit es nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnisfähig sei. Andernfalls sei die Rechtsberatung Rechtsanwälten vorbehalten. Eine Erhöhung der Gebühren nach dem RVG wird seinerseits unterstützt. Dazu würden Vertreter der Länder Schleswig-Holstein, Hessen und Hamburg federführend mit dem Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) RA Ulrich Wessels und der Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV) RAin Edith Kindermann am heutigen Tag verhandeln. 

In der Justiz werde es sogar 400 neue Stellen geben. 1,5 Mrd. Euro habe man aus der Vermögensabschöpfung in den Landeshaushalt einbringen können. Die Staatsanwaltschaft habe hier gut gearbeitet.

Abschließend dankte Verbandspräsident Kothe allen Rednern für ihr Statement. Zum Legal Tech ergänzte er, dass bei den Rechtsanwälten nach wie vor das Fremdbesitzverbot gelten müsse und das so etwas wie Crowdfunding hier nicht praktikabel sei.



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