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AnwaltsVerband Baden-Württemberg
im Deutschen AnwaltVerein e.V.
Darstellung der drei Löwen des Baden-Württembergischen Wappens

Sicherungsverwahrung 2012 - Straftäterunterbringungsgesetz 2000

  • Stellungnahme des Anwaltsverbands vom 14. September 2012 zum Gesetzentwurf zur Schaffung einer grundrechtskonformen Rechtsgrundlage für den Vollzug der Sicherungsverwahrung

    Der Anwaltsverband begrüßt das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Anliegen, das Gesetz über den Justizvollzug in Baden-Württemberg (JVollzGB) aus dem Jahre 2009 und damit die Bedingungen für die Sicherungsverwahrung an die Vorgaben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts,BVerfG, Urteil vom 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09 -, BVerfGE 128, 326, anzupassen. Den Gesetzentwurf hält der Verband für insgesamt diesbezüglich durchdacht und ausgewogen. Er nimmt alle vom Bundesverfassungsgericht für das Gesamtkonzept notwendige Komponenten (wie umfassende Behandlungsuntersuchung nach modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen, Vollzugsplan, Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte, Entlassungsperspektive, Motivationsarbeit, Orientierung an allgemeinen Lebensverhältnissen, räumlich vom Strafvollzug getrennte Unterbringung, Ermöglichung familiärer und sozialer Außenkontakte, Vollzugslockerungen und Entlassungsvorbereitung) auf. Ob die gefundenen Regelungen sich in der Praxis bewähren werden, bleibt abzuwarten. Der Anwaltsverband hat deswegen nur auf einige verbesserungswürdige Details hingewiesen.

  • Gesetzentwurf des baden-württembergischen Justizministeriums zur Neuregelung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung

    Den Gesetzentwurf, der durch eine Pressemitteilung des Justizministeriums vom 7. August 2012 angekündigt, auf den Internetseiten www.service-bw.de unter der Rubrik "Ideen, Fragen, Kritik?" im Unterpunkt "Bürgerbeteiligungen (Vorschriften, Bürgerkonsultationen)" zu finden war, können Sie hier nachlesen. 

      
  • Allgemeines zur nachträglichen Sicherungsverwahrung (Stand 2011)  

    - es bedeutet sinngemäß "Haft" nach der Haft für als rückfallgefährdet eingestufte Straftäter
    - gibt es in Deutschland seit 1933 (von 1970 bis 1998 gab es eine 10-Jahres-Höchstgrenze, danach wurden unbefristete Verwahrungen möglich)  
    - 2011 waren etwa 500 Männer in Deutschland davon betroffen (die Zahl ist ansteigend) 
    - ca. 30 von ihnen mussten bisher nach der neuen Rechtsprechung des EGMR freigelassen werden, peu a peu müssten es mehr werden
    - Oberlandesgerichte und BGH (vgl. Beschluss v. 9.11.2010, Az. 5 StR 394/10) haben die Bedeutung der EGMR-Rechtsprechung für das deutsche Recht unterschiedlich interpretiert 
    - in Baden-Württemberg werden die Freigelassenen jetzt polizeilich observiert, wenn sie sich nicht zu einem freiwilligen Aufenthalt in einer geschlossenen Therapieeinrichtung bereit erklären   


  • Der EGMR hat mit Urteil vom 17.12.2009 (Az. 19359/04; NJW 2010/2495) festgestellt, dass die rückwirkende Verlängerung einer zunächst auf zehn Jahre begrenzten Sicherungsverwahrung auf unbestimmte Zeit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Nach dem Urteil des EGMR müssen die zuständigen Gerichte in jedem Einzelfall prüfen, ob ein Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden muss oder nicht.


  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.02.2004 (Az. 2 BvR 834/02) über die Verfassungsbeschwerden gegen den Beschluss des OLG Bamberg vom 3.05.2002 sowie gegen den Beschluss des LG Halle vom 13.08.2003

    Die entsprechenden Gesetze der Länder Bayern und Sachsen-Anhalt zur Unterbringung von besonders rückfallgefährdeten Straftätern sind vom Bundesverfassungsgericht wegen Verstoßes gegen die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Strafrecht mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt worden. 
     

 

  • Stellungnahme des Anwaltsverbandes Baden-Württemberg zum Entwurf eines Gesetzes über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter (Straftäter-Unterbringungsgesetz – StrUBG) vom 10.01.2000

    Der Verband bezweifelt die Gesetzgebungskompetenz des Landes. Er hält einen „lebenslangen Freiheitsentzug“, der lediglich an ein Gefährdungspotenzial von Strafgefangenen und nicht an eine bevorstehende bestimmte Handlung anknüpft, für menschenrechtswidrig. Eine Beteiligung von Schöffen an der Entscheidungsfindung wäre wünschenswert, genauso wie neutrale Gutachter vor Gericht.


  • Gesetzentwurf des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 13.12.2000 zum Gesetz über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter 
     
    Die Bevölkerung soll vor besonders gefährlichen Straftätern geschützt werden, die ihre Haftstrafe verbüßt haben. Mit dem Gesetz sollen auf Landesebene die materiellen Voraussetzungen und die Dauer der Unterbringung zur Gefahrenabwehr, das gerichtliche Verfahren einschließlich Zuständigkeiten, die gerichtliche Überprüfung und der Vollzug der Unterbringung geregelt werden. 


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3. November 2020 - Stellungnahme zum Cybersicherheitsgesetz BW

22. September 2020 - Stellungnahme zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes BW

7. Juli 2020 - Stellungnahme zum Gesetzentwurfs des Kabinetts zum inklusiven Wahlrecht

1. Juli 2020 - Stellungnahme zum Gesetzentwurf der SPD- und FDP- Landtagsfraktionen zum inklusiven Wahlrecht

12. Juni 2020- Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie der FDP/DVP

20. April 2020 - Stellungnahme zur Umsetzung der EU-RL 2016/680 und Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften

4. Juli 2019 - Stellungnahme zur Änderung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes und Landesverfassungsschutzgesetzes BW

13. März 2019 -Stellungnahme zum Verhältnis Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch im Wettbewerbsrecht

11. Dezember 2018 - Stellungnahme zur Juristenausbildungs- und Prüfungsverordnung (JAPrO BW) 

14. September 2018- Stellungnahme zum Datenschutz BW im Bereich der Justiz

7. September 2018 - Stellungnahme zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVSG BW) u. a.

31. Januar 2018- Stellungnahme zur Neufassung des Landesdatenschutzgesetzes BW

12. Januar 2018- Stellungnahme zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes BW

16. Oktober 2017 - Stellungnahme zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes BW

25. September 2017 -Stellungnahme zur Anerkennung von Gütestellen nach § 794 ZPO

16. August 2017 - Stellungnahme zur Änderung des Naturschutzgesetzes BW

14. August 2017 - Stellungnahme zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes BW und AG zum Artikel-10-GG

8. August 2017 - Stellungnahme zur Novelle des Polizeigesetzes BW (u. a. Videoüberwachung, Spähsoftware, Sprengmittel, Alkoholverkaufsverbot)

7. Juli 2017 -Stellungnahme zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen BW

31. März 2017 - Stellungnahmezum Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes

2. März 2017 -Stellungnahme anlässlich des Gesetzentwurfs zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit (Verschleierungsverbot)

13. Dezember 2016 - Stellungnahme zur Verordnung zur psychosozialen Prozeßbegleitung in Strafverfahren

14. September 2016 - Stellungnahme zur Änderung des Polizeigesetzes - Einsatz von Bodycams

9. September 2016 - Stellungnahme zum Ausführungsgesetz des Landes Baden-Württemberg zur psychosozialen Prozeßbegleitung

8. April 2016 - Stellungnahme zur Änderung des Polizeigesetzes - Einsatz von Bodycams

21. Januar 2016 - Stellungnahme zum Gesetzentwurf für Bürgerbeauftragten

 

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