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Als wichtige Interessenvertretung der Anwaltschaft in Baden-Württemberg gibt der Anwaltsverband Baden-Württemberg als Berufsverband im Rahmen der Verbändeanhörung Stellungnahmen zu allen Gesetzesvorhaben ab, die die Rechtsanwaltschaft betreffen. Dabei achtet er insbesondere darauf, welche Rechtsschutzmöglichkeiten sich für die Bürgerinnen und Bürger gegen etwaige unzulässige Maßnahmen (Grundrechtseingriffe) ergeben und ob die beabsichtigten Regelungen sich als praxisgerecht erweisen können.
Der Anwaltsverband pflegt die Kontakte zu den Landespolitikern, Landtagsfraktionen, Landesministerien, baden-württembergischen Justizbehörden, Rechtsanwaltskammern und weiteren verantwortlichen Entscheidungsträgern, um den Anliegen der Anwaltschaft, aber auch der Bürger eine Stimme zu verleihen.
Außerdem veranstaltet der Anwaltsverband BW regelmäßig Parlamentarische Abende mit Vertretern aller Landtagsfraktionen und hochrangigen Vertretern der Ministerien, wie dem Landesjustiz- oder dem Innenminister. Dies bietet für die Vorstandsmitglieder des Anwaltsverbandes und der örtlichen Anwaltvereine sowie den Präsidiumsmitgliedern der baden-württembergischen Rechtsanwaltskammern eine gute Gelegenheit, in direkten Kontakt zu den Politikverantwortlichen zu treten und den Sachverstand sowie das Meinungsbild der Anwaltschaft in die politische Entscheidungsfindung einfließen zu lassen. Im Oktober 2009 trat der Anwaltsverband Baden-Württemberg erstmals als Alleinausrichter eines solchen Parlamentarischen Abends auf. Derzeit veranstaltet er das beliebte Format jährlich.
Einer guten Tradition folgend lädt der/die Justizminister/in die Präsidenten der vier regionalen Rechtsanwaltskammern (Stuttgart, Karlsruhe; Tübingen und Freiburg) sowie des Anwaltsverbandes BW zum jährlichen Erfahrungsaustausch ins Justizministerium ein. Dabei werden oft Themen, wie bessere personelle und sachliche Ausstattung der Justiz, Vereinfachung von Beratungshilfe- sowie PKH/VKH-Verfahren, Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheit, Umgang mit der Geldwäscheaufsicht, Wahrung des Fremdbesitzverbots an Kanzleien, Anhebung der RVG-Gebühren oder Datenschutzthemen angesprochen.
Die Mitglieder der Anwaltsvereine sind aufgerufen, etwaige strukturelle Missstände in der Justiz, aber auch Verbesserungsvorschläge für einen reibungsloseren Kanzleialltag, dem Anwaltsverband BW rechtzeitig mitzuteilen, damit dieser sie in die Gespräche mit dem Justizministerium mitnehmen kann.
Das nächste Gespräch ist für den 4. Dezember 2024 vorgesehen.
Außerdem veranstaltet der Anwaltsverband BW regelmäßig Gesellschaftspolitische Matineen zu rechtspolitischen Themen, die einen größeren Teil der Gesellschaft interessieren dürften. Dazu lädt er gern Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen zum Erfahrungsaustausch ein. Als Gäste sucht sich der Anwaltsverband bewusst Vertreter von anderen gesellschaftlichen Gruppen, um auch deren Sichtweisen und Themen kennenzulernen. Der Anwaltsverband will so über den juristischen Tellerrand schauen, sich mit anderen Gruppierungen vernetzen, diesen aber auch seine Expertise anbieten. Der Anwaltsverband BW ist überzeugt, dass nur durch einen offenen, konstruktiven und vielseitigen Meinungsaustausch die besten Ergebnisse erzielt werden können.
Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) hat mit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg sowie der Pflicht für Rechtsanwälte, Schriftsätze bei den Gerichten nur noch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) einzureichen, einen hohen Abstimmungsbedarf zwischen Justiz und Anwaltschaft aufgezeigt. Aus diesem Grund treffen sich regelmäßig Vertreter aus dem Justizministerium BW (Referat für Information und Kommunikation) mit den Vertretern der vier regionalen Rechtsanwaltskammern und des Anwaltsverbandes BW zum Informationsaustausch. Bei den ca. 3x jährlich stattfindenden Gesprächsrunden ist der Anwaltsverband durch sein Vorstandsmitglied RA Frank Röthemeyer aus Balingen sowie seine Geschäftsführerin Kathrin Eisenmann vertreten.
Kolleginnen und Kollegen, die Schwierigkeiten mit dem ERV oder Verbesserungsvorschläge haben, können sich gern an diese beiden Verbandsvertreter wenden, damit diese in den Erfahrungsaustausch eingebracht werden können. Schon oft konnten Missverständnisse beseitigt und Verbesserungen erreicht werden.
Der Verband gibt zu Themen, die die Arbeit der Rechtsanwaltschaft im Land berühren, anlaßbezogen Presseerklärungen heraus. Immer wieder kommt es vor, dass Journalisten oder Verlage den Anwaltsverband BW um Einschätzungen und Erläuterungen zu aktuellen rechtspolitischen Sachverhalten / Gerichtsentscheidungen und Gesetzen bitten. Der Anwaltsverband vermittelt hier geeignete Interviewpartner.
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