Juristenausbildung

Die Anwaltschaft in Zahlen

Die Mitgliederstatistik 2023 der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zeigt – trotz erneuten Rückgangs bei Einzelzulassungen – insgesamt einen Mitgliederzuwachs. Den größten Anteil hieran haben die seit 01.08.2022 zulassungspflichtigen Berufsausübungsgesellschaften.

Boten 2017 noch fast 155.000 in Kanzleien niedergelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Dienste auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt an, sind es aktuell nur noch wenig mehr als 140.000. Weniger Wettbewerb, höhere Honorare, mehr Ablehnungen unattraktiver Mandate bedeutet aber bei den Nachfragern leider geringere Auswahl, mehr ungelöste Rechtsprobleme und damit letztlich weniger Zugang zum Recht und Sicherstellung von Rechtsstaatlichkeit. Rückläufige Anwaltszahlen sollten als Herausforderung begriffen werden. Dies gilt umso mehr, als die Schrumpfkur der niedergelassenen Anwaltschaft um fast zehn Prozent binnen sechs Jahren in Zeiten erfolgt ist, in denen die zulassungsstärksten Jahrgänge der Anwaltschaft noch rund zehn Jahre vom Ruhestandsalter entfernt sind.  

Zum Stichtag 01.01.2023 verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern insgesamt 169.388 Mitglieder (inkl. Gesellschaften).

Insgesamt waren 0,24 % weniger und damit noch 165.186 Rechtsanwälte* (Vorjahr: 165.587) zugelassen. Bei den Rechtsanwältinnen gab es dennoch einen leichten Zuwachs: Waren im Vorjahr noch 60.057 und damit 36,27 % Rechtsanwältinnen zugelassen, sind dies 2023 schon 60.572 (36,67 %).

Zum 01.01.2023 waren 140.713 (Vorjahr: 142.822) Rechtsanwälte in Einzelzulassung, 5.937 Syndikusrechtsanwälte (Vorjahr: 5.149) und 18.536 (Vorjahr: 17.616) Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte mit Doppelzulassung zugelassen.

Der Frauenanteil ist in allen Zulassungsarten weiter angestiegen. 45,46 % der doppelt Zugelassenen und sogar 58,14 % der reinen Syndikusrechtsanwälte sind weiblich. Damit liegt der Anteil der weiblichen Syndizi deutlich höher als bei den Rechtsanwältinnen in Einzelzulassung (34,6 %).

Wie auch in den letzten Jahren ist die Anzahl der Anwaltsnotare weiter rückläufig: Mit 4.955 liegt sie um 1,2 % unter dem Vorjahr (5.015); der Frauenanteil ist hingegen um 3,26 % gestiegen.

Im Zuge der „großen“ BRAO-Reform sind seit 01.08.2022 die Berufsausübungsgesellschaften nach § 59b BRAO zulassungspflichtig. Insofern waren neben den bisher schon zulassungspflichten Kapitalgesellschaften GmbH (1.296); AG (30) und UG (16) zum 01.01.2023 1.843 Berufsausübungsgesellschaften bei den Rechtsanwaltskammern zugelassen. Außerdem waren 27 Partnerschaftsgesellschaften, die nach § 59f Abs. 1 BRAO keiner Zulassung bedürfen, diese aber freiwillig beantragen können, zugelassen. Zudem haben die Rechtsanwaltskammern aktuell 866 nicht-anwaltliche Mitglieder nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO.

Die Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte ist – minimal – gestiegen: So gab es zum Stichtag 45.968 Fachanwälte (Vorjahr: 45.960). Gemessen an der Gesamtzahl der insgesamt zugelassenen Rechtsanwälte sind 27,8 % auch Fachanwälte. Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (11.101), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (8.940), die mit 59,18 % den höchsten Frauenanteil aufweist. Gleichzeitig hat sie allerdings insgesamt neben den Fachanwaltschaften für Sozialrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht einen Rückgang zu verzeichnen – sowohl insgesamt betrachtet als auch beim Frauenanteil. Hingegen haben die Fachanwaltschaften für Verwaltungsrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht trotz rückläufiger Gesamtzahl einen Zuwachs bei den Fachanwältinnen. Die höchsten Zuwächse können die jüngsten Fachanwaltschaften für Vergaberecht, Migrationsrecht und Sportrecht verbuchen.

Die Mitgliederstatistik und die Fachanwaltsstatistik sind abrufbar unter www.brak.de/statistiken. In den Mitte Juni erscheinenden BRAK-Mitteilungen folgt ein ausführlicher Bericht zu den Zahlen.

Verdienstmöglichkeiten

Die Verdienstmöglichkeiten hängen stark vom jeweiligen Umfeld ab und können, z. B. nach Region, Unternehmensgröße, Spezialisierung, sehr unterschiedlich sein. In großen Einheiten, wie Wirtschaftskanzleien, sind die Einstiegsgehälter oft überdurchschnittlich, Diese fordern aber auch gute Examensnoten, Fremdsprachen-Kenntnisse, Zusatzqualifikationen, Einsatzwillen und Belastbarkeit. IT-Kenntnisse und Sozialkompetenz sind für die erfolgreiche Berufsausübung ebenfalls wichtig. Laut dem "Entgeltatlas 2022" der Bundesagentur für Arbeit gilt die Tätigkeit als Rechtsanwalt als "hoch komplex" und zählt zu den "Experten". Das Medianentgelt (mittleres monatliches Vollzeit-Bruttoentgelt in Deutschland über alle Altersgruppen und Geschlechter hinweg) beträgt > 6.750 €. Das untere Quantil liegt bei 5.048 €. Die angegebene Obergrenze hängt damit zusammen, dass der Arbeitsagentur wohl nur Daten bis zur jeweiligen gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze zur Verfügung stehen.

Wie wird man Anwalt / Anwältin?

Es ist deswegen eine gute Idee, sich für ein Jura-Studium zu entscheiden, so man denn eine Neigung dazu verspürt. In Baden-Württemberg kann man klassischerweise an den Universitäten in Tübingen, Konstanz, Freiburg, Mannheim und Heidelberg "Rechtswissenschaften" studieren. Schnellstudierende können nach der 9-semestrigen Regelstudienzeit ein "Freischuss-Examen" (ein Prüfungsversuch mehr als die üblichen 2 Prüfungsversuche) wagen. Schon im Studium kann man sich durch Praktika und Nebentätigkeiten in einer Anwaltskanzlei wertvolle Tipps für den Anwaltsberuf geben lassen. Im Studium wird man wahrscheinlich schon erahnen, welche Rechtsgebiete, wie Zivil-, Straf- oder Öffentliches Recht, Einem liegen und welche nicht. Einfluß können aber auch beeindruckende Vorbilder haben. Es gibt eine große Spannbreite von Wahlfächern, wie Handels- und Gesellschafts-, Strafvollzugs- oder Umwelt- und Steuerrecht.

Seit der Bologna-Hochschulreform bieten Universitäten und Hochschulen vermehrt Bachelor-Studiengänge der Rechtswissenschaften an. Sie haben in der Regel einen Schwerpunkt beispielsweise Wirtschaftsrecht. Wer den Bachelor in der Tasche hat, kann noch ein Masterstudium absolvieren. Sind Studierende auch hier erfolgreich, erhalten sie den Titel „Master of Laws“ (LL.M.). Richter oder Anwalt werden, kann man mit diesem Abschluss nicht. Dafür braucht es 2 Staatsexamen.

mehr Informationen zum Jura-Studium finden Sie auf den Internetseiten des "Katzenkönigs" des Deutschen Anwaltvereins.

Nach dem Ersten Staatsexamen schließt sich die praktische 2-jährige Referendarsausbildung an. In ihr werden mehrmonatige Stationen bei Gerichten, Behörden, in Anwaltskanzleien, aber auch bei Verbänden oder Unternehmen, durchlaufen. Nebenher finden weiter theoretische Ausbildungen in Arbeitsgemeinschaften statt. Sie endet mit dem 2. Juristischen Staatsexamen und befähigt dazu, als Richter, Staatsanwalt oder Anwalt/Syndikusrechtsanwalt tätig zu werden. Während des Rechtsreferendariats bekommt man schon ein "Gehalt", das 2021 in Baden-Württemberg bei ca. 1.400 Euro monatlich lag. Mit Nebentätigkeiten, z. B. in Anwaltskanzleien, kann man das noch aufbessern.

Die Zulassung zum Rechtsanwalt erfolgt bei den regionalen Rechtsanwaltskammern.  

Der Anwaltsverband BW wird regelmäßig zu beabsichtigten Änderungen der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO BW) angehört und kann deswegen Ideen zur Verbesserung der Ausbildung einbringen.

 

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